In der Praxis für Neurologie in Willich und Meerbusch bieten wir keine Richtlinien-Psychotherapie an. Im Rahmen von begleitenden Therapien führen wir Krisengespräche durch.
Allgemeine Informationen zur Psychotherapie
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ dürfen in Deutschland nur ärztliche Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten führen.
Ärztliche Psychotherapeuten
Ärztliche Psychotherapeuten sind psychotherapeutisch ausgebildete Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychotherapie:
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Fachärzten anderer Fachgebiete können die Zusatzbezeichnung „fachgebundene Psychotherapie“ erwerben. Häufig tragen Allgemeinmediziner, Internisten, Urologen, Gynäkologen, Anästhesisten u.a. diesen Zusatztitel.
Ein Facharzt mit „fachgebundener Psychotherapie“ darf nur bei Erkrankungen psychotherapeutisch tätig werden, welche in seinem Facharztgebiet liegen.
Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten haben ein Hochschulstudium der Psychologie (Diplom, Master) und eine mindestens 3-jährige Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz absolviert.
Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Therapieverfahren.
Von den Krankenkassen werden nur 5 Therapieformen erstattet:
- Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse/analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- EMDR seit 01/2015
- Systemische Therapie seit 07/2020
Wartezeiten
Im Durchschnitt warten Patienten für eine „Richtlinienpsychotherapie“ 3-6 Monate auf ein Erstgespräch mit einem Therapeuten. Dies ist nicht mit der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ (seit 01.04.2017) zu verwechseln! (s.a. unten)
Für eine „Richtlinienpsychotherapie“ werden i.d.R. 5 Vorgespräche durchgeführt. Dann muss der Psychotherapeut i.d.R. bei der Krankenkasse die Therapie in Form eines Gutachtens beantragen. Je nach Erkrankungsschwere werden zunächst 25 oder 52 Therapiestunden genehmigt. Ist darüber hinaus eine Fortführung der Therapie notwendig, muss der Psychotherapeut einen erneuten Gutachtenantrag zur Genehmigung stellen.
Bei einer genehmigten Therapie erfolgt i.d.R einmal in der Woche ein Gespräch/Behandlung über 50 Minuten Dauer. Daraus folgt, dass ein Therapeut, ca. 30-35 Patienten/Woche behandelt und somit durchschnittlich 1 neuer Patient/Woche aufgenommen werden kann.
2013 waren in Deutschland ca. 13.500 psychologische Psychotherapeuten und ca. 7000 ärztliche Psychotherapeuten tätig. Zu berücksichtigen ist, dass viele psychologische Psychotherapeuten lediglich in Teilzeit tätig sind und die ärztlichen Psychotherapeuten i.d.R. neben ihrer normalen Praxistätigkeit eine geringe Anzahl von Therapien anbieten.
Unterschiede Psychotherapeut − Psychiater − Psychologe
Unter Laien werden die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut, Psychologe und Psychiater fälschlicherweise häufig synonym verwendet. In der Tat unterscheiden sie sich jedoch stark:
Psychotherapeuten sind Psychologen oder Ärzte, die eine Zulassung zur Heilkunde besitzen (Approbation) und Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien ausüben. Dies umfasst die Diagnose und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden der Psychotherapie.
Psychiater sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Psychotherapie ist seit 1994 obligat in die Facharztausbildung der Psychiater mit aufgenommen. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist abzugrenzen von den beiden anderen psychotherapeutischen Fachärzten, dem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Psychologen sind Personen, die ein Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Masterabschluss erfolgreich beendet haben. Der Begriff Psychologe ist rechtlich geschützt und darf nur von der zuvor genannten Personengruppe geführt werden. Psychologen können eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an ihr Studium anschließen, aber auch auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden, wie z.B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologe, in Beratungsstellen etc.
Zur Ausbildung eines psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten gehört eine „Selbsterfahrung“, eine umfangreiche „Supervision“ sowie die Teilnahme an „Balintgruppen“- und Leiten von Selbsthilfegruppen.
Bis zur selbstständigen Praxistätigkeit hat der ärztliche Psychotherapeut mindestens eine
11 jährige Aus- und Weiterbildung absolviert.
Psychotherapie durch Heilpraktiker
Psychotherapie darf auch von Heilpraktikern und von Personen mit einer auf die Ausübung von „Psychotherapie beschränkten Heilkundeerlaubnis“ ausgeübt werden, allerdings ohne die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“.
Diese Angebote werden nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Heilpraktiker sind i.d.R. nicht mit psychiatrischen Erkrankungen vertraut, da sie keine gesetzlich geregelte Aus- und Weiterbildung absolvieren, insbesondere keine praktische Ausbildung in einer psychiatrischen Klinik.
Anm.: Heilpraktiker unterliegen – im Unterschied zu Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Physiotherapeuten, Rettungsassistenten, psychologischen Psychotherapeuten oder Angehörigen anderer Heilberufe – nicht der strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB, da sie ohne staatlich geregelte Ausbildung sind. Deshalb trifft das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO, wie es unter anderem für Ärzte gilt, nicht auf Heilpraktiker zu.
In die Berufsordnung für Heilpraktiker ist allerdings eine Verschwiegenheitspflicht aufgeführt. Sie zeigt Standesregeln auf, an die sich jeder Heilpraktiker halten sollte. Juristisch gesehen ist die Berufsordnung für Heilpraktiker jedoch nicht wie ein Gesetz oder eine Verordnung gesetzlich verpflichtend.
Psychotherapeuten-suche
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sind sämtlich zur
Kassenbehandlung zugelassenen Therapeuten zu finden: www.kvno.de
Wählen Sie unter „Tätigkeit“ die Begriffe
- Psychologische Psychotherapie, analytisch u/o tiefenpsychologisch fundiert
- Psychologische Psychotherapie, verhaltenstherapeutisch
- Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychotherapie
- Psychotherapie, fachgebunden
Die Bundespsychotherapeutenkammer gibt auf ihrer Plattform umfassende Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie erklärt, was eine psychotherapeutische Behandlung ist, sowie grundlegende und sich schnell erschließende Informationen darüber, wie Psychotherapeuten bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können. Ebenso die unterschiedlichen Wege und Kontaktmöglichkeiten zu einem Psychotherapeuten: www.wege-zur-psychotherapie.org
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die „psychotherapeutische Sprechstunde“ (seit 01.04.2018) ist nicht mit einer länger dauernden regelmäßigen Psychotherapie, der so genannten „Richtlinienpsychotherapie“, zu verwechseln. In der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ klärt der Psychotherapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (zum Beispiel eine Familienberatungsstelle) helfen können. Die weiterführende Behandlung, ggfs. auch eine „Richtlinienpsychotherapie“, muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, welcher die Sprechstunde durchgeführt hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums